Behandlungspflege
Die Behandlungspflege wird vom Arzt oder der Klinik verordnet und über Ihre Krankenversicherung abgerechnet. Die Voraussetzung ist, dass Sie oder Ihre Angehörigen die notwendige Behandlung nicht selbst durchführen können. Ihr Arzt legt in Absprache mit uns fest, wie lange die Behandlung andauern soll.
Wir unterstützen Sie zum Beispiel beim Blutzucker messen und Insulin spritzen, bei der Medikamenteneinnahme, beim Anziehen der Kompressionstrümpfe und vieles mehr.
Wundbehandlung
Als Fachtherapeutin Wunde ICW biete ich eine höchstqualifizierte Wundtherapie akuter und chronischer Wunden an. Sie umfasst zum Beispiel die Wundheilung unterstützende, innovative Kaltplasmatherapie mit dem KINPen Med. Oder eine Messung Ihrer Durchblutung der Beinarterien, falls Ihr Arzt eine Kompressiontherapie verordnet und noch keine Werte vorliegen.
Eine detaillierte Liste des Leistungsspektrums der Behandlungspflege können Sie über das PDF einsehen.
Pflegeversicherung
Wenn Sie oder ein Angehöriger auf Grund von Krankheit oder Alter dauerhaft Unterstützung im Alltag benötigen, so können Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Nach einem Anruf bei der Krankenkasse erhalten Sie einen entsprechenden Antrag. Beim Ausfüllen sind wir Ihnen natürlich gerne behilflich. Anschließend wird durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegegrad festgestellt. Sie haben die Wahl zwischen:
Pflegegeld - Angehörige übernehmen die Pflege
Pflegesachleistung - die Pflege wird ausschließlich von einem Pflegedienst übernommen
Kombinationsleistung - nicht verbrauchte Sachleistung wird prozentual anteilig vom Pflegegeld ausbezahlt
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
§ 36, Sachleistung | Entlastungsbetrag | 689 € | 1298 € | 1612 € | 1995 € |
§ 37, Pflegegeld | Entlastungsbetrag | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Entlastungsbetrag: 125 € monatlich
Wir können aus diesem kumulativem Budget bei Pflegegrad 1 Körperpflege erbringen, bei Pflegegrad 2 - 5 kann es für Betreuung oder hauswirtschaftliche Versorgung verwendet werden. Bitte sprechen Sie uns einfach diesbezüglich an.
Achtung: Nicht verbrauchtes Kontingent verfällt am 30.06. des Folgejahres!
Verhinderungspflege: 1612 € jährlich plus 806 € aus dem nichtverbrauchten Budget der Kurzzeitpflege
Sie können Leistungen aus der Verhinderungspflege erhalten, wenn Ihre Pflegeperson auf Grund von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen Stunden- oder Tageweise verhindert ist. Vorraussetzung ist, dass Sie mindestens über die Dauer von 6 Monaten zuhause gepflegt wurden. Die Leistung ist auf 42 Tage begrenzt. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Ihre Pflegeperson ausfällt.
Unsere Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung
Wir unterstützen Sie bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme, bei der Ausscheidung und vieles mehr. Sie entscheiden, wie viel Hilfe Sie benötigen, ob nur einmal pro Woche oder sogar mehrmals am Tag. Wir sind für Sie da!
Eine detaillierte Liste der Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung können Sie über das PDF einsehen.